Seit Juli 2025 sind neue Regelungen hinsichtlich der Flexibilisierung von Toleranzen für die Unterschreitung von genehmigten Maßen und Gewichten beim Transport von Großraum- und Schwergütern in Kraft getreten.
In Abstimmung mit dem Bundesverband Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) und anderen Branchenexperten hatte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BDMV) Ende 2024 Änderungen in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) eingebracht, die im Frühjahr im Bundesanzeiger veröffentlich wurden. So sind beispielsweise seit dem 1. Juli 2025 für Großraum- und Schwertransporte mit einem Gesamtgewicht von bis zu 68 Tonnen nun Unterschreitungen bis zu 20 Prozent erlaubt. Bei einem Gesamtgewicht von mehr als 130 Tonnen liegt dieser Wert nur bei fünf Prozent. Für Gewichte zwischen diesen beiden genannten Werten gilt ein linearer Übergangsbereich, den der BSK für die interessierte Öffentlichkeit in der abgebildeten Grafik dargestellt hat. Er basiert auf der mathematischen Formel in der VwV-StVO, die diesen Toleranzbereich für jedes Gewicht berechnen lässt.
Bild: Mitgenehmigte Unterschreitungen von Gewichten bei Erlaubnissen für anhörpflichtige Großraum- und/oder Schwertransporte
Quelle: BSK






